Traktorpulling Elze 2025

Das 15. Traktorpulling in Elze steht vor der Tür.
In diesem Jahr durchgeführt von der Landjugend Wedemark, unterstützt von den „Alten Hasen“ der letzten Jahre, dafür danke.

Beim Traktorpulling Tritt ein Schlepper gegen einen Bremswagen in einer zuvor bestimmten Gewichtsklasse gegen den Bremswagen an.
Das Ziel ist es dabei den Bremswagen möglichst weit über die Strecke zu ziehen.

Neben der Standartmäßigen „Bauernklasse“ wird es in diesem Jahr auch eine Sportklasse geben. Schlepper mit einer Leistung, die größer ist als die Normleistung sind in dieser Klasse anzumelden.

Hier: Anmeldung zum Traktorpulling


Teilnahmebedingungen/Regelwerk

Technik

  1. Zugelassen in der Bauernklasse sind nur Serien-Schlepper. Umbauten, durch die die Betriebserlaubnis des Schleppers erlischt, führt auch gleichzeitig zur Disqualifikation des Teilnehmers in der Bauernklasse. Ein Start ist dann ausschließlich in der Sportklasse oder außerhalb der Wertung möglich. Unklarheiten wegen Umbauten am Schlepper müssen laut Papieren vom Teilnehmer bewiesen werden.
  2. Bei Abweichung vom Werkzustand (wie z.B. Dieselpumpe, Turbplader, Ladeluftkühler usw.) fahren automatisch in den Sportklassen.  Hinweis: Modifizierte Fahrzeuge(Leistungssteigerungen etc.) verlieren die ABE, daher hier besondere Vorsicht, insbesondere bezüglich Schäden / Versicherung.
  3. Fahrzeuge, welche mehr als 30 % Leistungssteigerung haben, starten in der Sport-Klasse. Startet ein Fahrzeug dennoch in der Bauernklasse und der Verdacht auf mehr als 30% Leistungssteigerung besteht, wird dies mit einer Zapfwellenbremse geprüft.
  4. Bei nachgerüsteten Turboladern sind diese mit einer ausreichenden Blechverkleidung in alle Richtungen abzuschirmen.
  5. Auspuffrohre sollten senkrecht nach oben oder auf den Boden strahlen, Abstrahlung zu Seite/zum Fahrer ist zu vermeiden.
  6. Die Höhe des Zugmauls wird von der Schlittenmannschaft in der jeweiligen Klassefestgelegt (max. jedoch 90cm); es darf währenddes Zuges nicht in der Höhe oder seitlich verschoben werden. Bäumt sich der Schlepper zu stark auf, muss der Versuch abgebrochen werden und im nächsten Durchlauf mit niedrigerer Einstellung gefahren werden.
  7. Gewichte müssen sicher befestigt sein. Es sind Original Schleppergewichte an der Schlepper-Front und in den Felgen empfohlen.
  8. Gehen Gewichte oder durch Überlastung mit Gewichten Schlepperteile verloren, führt dies zu Disqualifikation.
  9. Das Gewicht darf maximal 1,4 m, von der Motorhaube gemessen, nach vorne ragen.
  10. Im Frontlader und in der Heckhydraulik dürfen keine Geräte eingehängt angebaut sein, in der Heckhydraulik sind keine Gewichte zugelassen; Ackerschiene und feste Trittplatten sind zulässig. Die Kette zum Zugschlitten muss jederzeit frei hängen können.
  11. Die Bereifung darf mit Ausnahmen frei gewählt werden. Nicht zugelassen sind insbesondere Zwillingsreifen, Eisenreifen oder Terrabereifung. Sowie jegliche Bereifung, die eine Breite von 80 cm übersteigt. Schlepper mit dieser Bereifung können ausschließlich außerhalb der Wertung starten.
  12. Steigbegrenzer sind keine Pflicht, der Anbau wird aber zur eigenen Sicherheit empfohlen. Steigt der Schlepper, hat der Bremswagenführer die Möglichkeit den Zug nach eigenem Ermessen abzubrechen.
  13. Verliert ein Schlepper Öl, Kühl-oder Bremsflüssigkeit, trägt der Fahrer bzw. der Halter die Kosten für die Entsorgung des verseuchten Bodens, sowie alle anderen anfallenden Kosten.
  14. Jeder Teilnehmer hat sich mit eigener Kraft vor den Bremswagen zu begeben und auch mit eigener Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.

Organisation/Ablauf

  1. Alle Teilnehmer müssen dieses Reglement zur Kenntnis nehmen, anerkennen und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
  2. Für den Tag der Veranstaltung sollte für das Fahrzeug Versicherungsschutz bestehen.
  3. Auf dem und rund um das Veranstaltungsgelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
  4. Zu Beginn werden alle Schlepper gewogen und auf dieser Basis den Wettkampfklassenzugeordnet. Es zählt das Gewicht ohne Fahrer(Toleranz 80 kg).
  5. Nach dem Wiegen ist keine Gewichtsveränderung mehr zulässig. Zuwiderhandlungen sind Betrug an den anderen Teilnehmern und führen zur Disqualifikation.
  6. Vereinzelt werden daher Schlepper nach dem Ziehen nachgewogen.
  7. Gezogen wird in der Regel in zwei Durchgängen. Bei Wertegleichheit entscheidet ein Stechen oder die schnellere Zeit.
  8. Während des Zugvorgangs ist das Mitnehmen von Personen nur bei geschlossener Kabine und entsprechenden Sitzmöglichkeiten gestattet.
  9. Es ist während des Wettkampfes verboten, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Alkoholisierten Startern wird die Starterlaubnis verweigert. Die Fahrtüchtigkeit des Fahrers muss gemäß StVO gewährleistet sein. (Alkohol & Drogen)
  10. Schlepper mit Lastschaltung können ihren Spielraum nutzen. Allrad und Differenzial dürfen zugeschaltet werden.
  11. Das Ziehen beginnt nach dem Schwenken der grünen Fahne durch das Bahnpersonal
  12. Der erste Starter einer Klasse macht einen Probezug um die Bremswageneinstellung zu überprüfen. Befindet das Bremswagenteam die Einstellung als OK, wird der Zug gewertet. Ist die Einstellung nicht in Ordnung, muss der Starter seinen Zug wiederholen.
  13. Während des Ziehens darf nicht geschaltet werden. Ist beim Anfahren innerhalb des ersten Meters ein völlig falscher Gang/Gruppe gewählt bzw. wird der Motor abgewürgt, darf in einem anderen Gang noch EIN Versuch gestartet werden.
  14. Das Rucken mit der Kupplung ist verboten. Die Kette muss vor dem Zug vorsichtig auf Spannung gebracht werden.
  15. Der Zug endet-Bei einem Full-Pull (volle Bahnlänge erreicht)-Bei einem Defekt, Schaden, Teileverlust, Flüssigkeitsverlust etc.-Durch dem Schwenken der roten Flagge (warum auch immer, SICHERHEIT…)-Beim seitlichen Verlassen der Bahnbegrenzung-Nach dem Abwürgen des Motors(bei einer Weite über 1m)-Bei zu hohem Aufbäumen des Schleppers
  16. Die Ermittlung der Weite erfolgt vom Startpunkt bis zum Stillstand-Punkt der Vorderkante des Zugschlittens mit einer Genauigkeit von 10 cm.
  17. Nachdem der Bremswagen wieder in Startposition ist, muss der nächste Teilnehmer seinen Zugvorgang innerhalb von 3 min beginnen. Schafft er es nicht innerhalb dieser Zeit vor den Bremswagen zu kommen, führt dies zur Disqualifikation.
  18. Beschwerden / Bemängelungen sind rechtzeitig dem Bahnkommissar zu melden, wir behalten uns das Recht zu Änderungen bzw. Abweichungen von den Regeln vor.
  19. Bei einer Disqualifikation erfolgt keine Erstattung des Startgeldes.
  20. Baumaschinen (Radlader, Bagger, Lkw,…) ziehen außerhalb der Wertung.
  21. Über Punkte, die in diesen Teilnahmebedingungen nicht vorkommen oder nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung vor Ort.

Allgemeine Veranstaltungsrichtlinien

Verzichtserklärung

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige
zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder durch das von ihnen benutzte
Fahrzeug verursachte Schäden. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Anmeldung den
Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden (auch für solche, die durch Anbringen der
Startnummern und Veranstaltungszeichen entstehen), die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, alle Helfer, Hilfsdienste, sowie
alle anderen natürlichen und juristischen Personen, die mit der Organisation und/oder
Durchführung der Veranstaltung in Verbindung („Veranstalter“) stehen. Dies gilt für alle
Schäden, ausgenommen solcher, die auf Vorsatz beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit
Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Einverständnis des Fahrzeughalters

Sind Fahrer oder Beifahrer nicht Halter/Eigentümer des Fahrzeugs, so versichert und haftet
der Fahrer mit der Anmeldung, dass sich der Eigentümer einverstanden erklärt mit
1. Der Teilnahme des Fahrers,
2. Dem Veranstaltungs-Reglement,
3. Den Haftungsbeschränkungen unter diesem Abschnitt,
4. Dem Verzicht von Ansprüchen gegen die Veranstalter, die im Zusammenhang mit
der Veranstaltung entstehen.
Die Einverständniserklärung muss schriftlich vorliegen, vom Fahrer mitgeführt und auf
Verlangen vorgelegt werden.

Verantwortlichkeit des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle von den Behörden angeordneten oder durch
höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erforderlich werdenden Änderungen der
Ausschreibung vorzunehmen und/oder die Veranstaltung abzusagen. Der Anspruch auf
Ersatz von allen etwaig durch die Veranstaltung, durch die Änderung oder Absage der
Veranstaltung entstandenen Schäden ist ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn solche
Schäden auf Vorsatz beruhen. Der Veranstalter schließt eine Veranstalter
Haftpflichtversicherung ab.

Datenschutz

Ich stimme der Verarbeitung und Speicherung meiner personenbezogenen Daten zum
Zwecke der Veranstaltung zu. Die während der Veranstaltung von mir aufgenommenen
Foto-, Ton und Videoaufnahmen, sowie meine Ergebnisse des Wettbewerbs dürfen zu
Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung im Internet veröffentlicht werden. Ich bin
darauf hingewiesen worden, dass ich diese Zustimmung jederzeit schriftlich an die
Veranstalter widerrufen kann (Art. 7 Abs.3 DSGVO)